Rechtsprechung
BGH, 19.02.1985 - 5 StR 798/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinterziehung von Steuern "zu seinen Gunsten" - Folgen eines pflichtwidrigen Unterlassens von vorgeschriebenen Lohnsteuer-Anmeldungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 371 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 414
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79
Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in …
Auszug aus BGH, 19.02.1985 - 5 StR 798/84
Nach BGHSt 29, 37 [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79] kommt es darauf an, ob dem Täter oder Teilnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtung ein unmittelbarer Vorteil aus der Tat zugeflossen ist.
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) - ohne eigene Begründung - für die Frage des Umfangs der hinterzogenen Beträge im Steuerstrafverfahren gefolgt (Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 798/84, Zeitschrift für Wirtschaft. Steuer. Strafrecht - wistra - 1985, 104, 105). - OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95
Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer …
Die zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung im Spätsommer 1993 tätigen beiden Geschäftsführer waren als gesetzliche Vertreter der GmbH & Co. KG (§§ 161 Abs. 2, 114 Abs. 2, 125, 164 HGB , 35 ff. GmbHG ) gem. § 34 Abs. 1 AO für die Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gem. §§ 38 ff EStG verantwortlich (vgl. BGH wistra 1985, 104, 105).Den Feststellungen ist aber nichts dafür zu entnehmen, daß der Angeklagte, dessen Verhalten allein zur steuerlichen Nichtberücksichtigung der Nutzung der Firmen-PKW s durch die Arbeitnehmer führten, "zu seinen Vorteil" gehandelt haben könnte (vgl. dazu BGHSt 29, 37, 40 ff.; BGH wistra 1985, 104 f., mit krit. Anm. Joecke wistra 1985, 151 f.).
- BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87
Voraussetzungen für eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung - Auslegung des …
Anders als in dem vom 5. Strafsenat entschiedenen Fall (NStZ 1985, 414, 415 = wistra 1985, 104 mit ablehnender Anmerkung von Joecks wistra 1985, 151) sind somit über die Steuerhinterziehung als solche hinausgehende Haftungsgründe nicht gegeben.
- BFH, 12.07.1988 - VII R 108/87
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht abgeführter …
Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) - ohne eigene Begründung - für die Frage des Umfangs der hinterzogenen Beträge im Steuerstrafverfahren gefolgt (Urteil vom 19. Februar 1985 5 StR 798/84, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht - wistra - 1985, 104, 105). - BFH, 26.07.1988 - VII R 84/87
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - …
Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) - ohne eigene Begründung - für die Frage des Umfangs der hinterzogenen Beträge im Steuerstrafverfahren gefolgt (Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 798/84, Zeitschrift für Wirtschaft. Steuer. Strafrecht - wistra - 1985, 104, 105). - FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1987 - 3 K 193/85 Nur für die sich so errechnende Lohnsteuer der KG komme eine Haftung der Klägerin in Frage, nicht aber für die angemeldete Lohnsteuer aus den Bruttolöhnen (Hinweis auf Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 23.11.1983 Wistra 1985, 38 = EFG 1984, 378 und BGH-Urteil vom 19.12.1985 -5 StR 798/84, Wistra 1984, 104/105).